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Sonntag, 17. November 2024
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Text der Nachtricht:
> >>Daher wüsste ich gerne, ob die Prüfer nachprüft, ob eine Brille trage oder ob er gar nicht nachfragt? > >..................... > >Der Prüfer sogar verpflichtet dich entsprechend "auf Vollständigkeit" (;o)) zu checken. >Aber bist du sicher, dass du den Vermerk "Brille" und nicht "Sehhilfe" in deinem Kärtchen stehen haben wirst? >Dann könntest du nämlich tatsächlich ein Problem bekommen: > > Kürzlich entschied der VwGH (Verwaltungsgerichtshof) den Fall einer Führerscheinabnahme. >Ein Autofahrer hatte nur die Brille als Sehbehelf im Führerschein eingetragen. Bei einer Verkehrskontrolle trug er jedoch Kontaktlinsen. > >Im Führerschein wurde der Vermerk "Brille" bzw. im Zuge der EU-Harmonisierung der Zahlencode "01.01" eingetragen. Zum damaligen Zeitpunkt trug die betreffende Person noch keine Kontaktlinsen. >Diese wurden erst Jahre später angepasst. >Dieser Brillenträger lernte später die Vorteile von Kontaktlinsen kennen und trug von nun an wahlweise Brille oder Kontaktlinsen. Nach einer routinemäßigen Verkehrskontrolle, bei der er Kontaktlinsen und nicht die Brille trug, wurde ihm der Führerschein für 3 Monate entzogen. Die Begründung richtete sich im wesentlichen darauf, dass der Betreffende ohne gültige Lenkerberechtigung unterwegs gewesen sei. > >Das Führerscheingesetz sieht einen eigenen Eintrag für Kontaktlinsen vor (Code 01.02). Die Behörde war folglich der Meinung, dass das Gesetz nicht erfüllt worden sei und demnach eine Strafe zu verhängen sei. Der Kontaktlinsenträger argumentierte vorerst erfolglos, dass er schon seit Jahren Kontaktlinsen trage und seine Sehschärfe damit ebenso gut wäre wie mit einer Brille. Er unterlegte diese Aussage mit einem augenärztlichen Gutachten, dass bestätigte, dass die notwendige Sehkraft mit Kontaktlinsen genauso gegeben sei wie mit einer Brille. Genau so wenig half das Argument, dass der Code 01.01 nicht wirklich aufschlussreich sei und der Betreffende schlicht und einfach nicht wusste, dass er außer einer Brille keine andere Sehhilfe verwenden dürfe. > >Der Fall ging allerdings in die Berufung. > >Urteil und weitere Ausführung kannst du hier nachlesen: >http://www.optiker.at/infos/info025.htm > >Vielleicht bringt schon ein vorheriger Anruf beim TÜV entsprechende Klärung. Die haben das Kärtchen ja vorliegen und können dir die Kennziffer mitteilen. >So bist du wenigstens schon einen Unsicherheits-, weil Stressfaktor, los. > >Viel Erfolg wünsche ich dir.
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