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Datum:
Sonntag, 17. November 2024
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Text der Nachtricht:
>Habe jetzt extra nochmals nachgeschaut, weil ich nun doch das Zweifeln kriegte,und ich will mich hier auch echt nicht rumstreiten, aber es sind und bleiben BEI UNS 8 Wochen, die die Prüfbescheinigung nach dem 18. Geb. noch gültig ist. > >o.k., ich habe das mit den 8 Wochen wohl zu sehr verallgemeinert. >und im Begleitbuch zum BF17 steht auch "....bis zu 3 Monate gültig." > >"BIS ZU" heißt ja max. > >nachdem ich mich auch immer an diesen 3 Monaten orientierte, hat mich ein Prüfer der DEKRA eines besseren belehrt. > >Selbst auf der Prüfbescheinigung ansich steht ein Gültigkeitsdatum von noch 8 Wochen. > >Vielleicht sollten wir uns dahingehend einigen, dass es tatsächlich in den unterschiedlichen Prüfbezirken unterschiedlich gehandhabt wird. > >Besser, die Schüler fragen selbst ihren FL oder den Prüfer oder sie schauen einfach auf die Prüfbescheinigung, was bei Gültigkeitsdauer steht. > >wieder was dazu gelernt. > >LG
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