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Datum:
Sonntag, 17. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>>>was bist du denn für einer? >>>+++ >>>er ist nen netter und lieber... >> >>das hat hier auch keiner angezweifelt, und danach hatte ich auch nicht gefragt. >+++ >Nee? Wofür dann das Fragezeichen? ;) > > >> >>wollen wir jetzt also ganz kleinlich werden, oder denkt ihr wirklich immer so von oben herab? >>ich finde das ganz schön eingebildet. >+++ >deine meinung! hat aber nix mit von oben herab zu tun... > >>stellt euch doch mal das ganze Ding anders herum vor, das würdet ihr auch nicht gern mitmachen wollen, bzw. würdet zu denen gehören gehören, die dann Mutti und Vati anrufen lassen, damit die bissl Druck machen. >++++ >Na, du kennst uns ja gut.... ich gehöre gehöre aber eher zu denen, die sich selber kümmern... >> >>Eine Theoprüfg. ist bestanden, wenn man nicht mehr als 10 Fehlerpkt. hat. Warum sollte betreffende Person also mit max 8Pkt. nicht fit für eine Prüfung sein? da beißt sich doch was gewaltig. >+++ >Setz die Leute mit 8 Fehlern mal ein bisschen unter stress und druck, dann siehste du, das sie bei dem leistungsstand die prüfung ziemlich häufig nicht packen.... und bei der "richtigen" theorieprüfung haben sie fast alle stress... > >> >>Und um eure Worte auch mal umzudrehn, was gehen dem Schüler die persönlichen (vielleicht zu hoch gesteckten) Ziele des Fl an? >+++ >sie haben sich bei ihm angemeldet um von ihm ausbilden zu lassen! wenn sie nachher nicht damit zufrieden sind oder meinen, seine anforderungen sind zu streng, können sie ja gehen... > >>Er/ Sie will doch nur seinen FS. Dafür wird man sich schon anstrengen. >+++ >dachte ich früher auch immer.... > >> >>Ich würde betreffender Fragestellerin jetzt also raten, doch ihren Vertrag nochmals durchzulesen, ob dort tatsächlich drinnen steht, ob sie erst mit 0Pkt. zur Theo darf. Ansonsten handelt entspr. FS gegen den Vertrag. >++++ >nee, denn es steht auch in keinem vertrag, das man mit 5, 8 oder 10 pkt. zur prüfung darf. hast dir schon mal nen ausbildungsvertrag und seine gesetzlichen grundlagen angeguckt? > >> >>Im schlimmsten Fall wird halt gekündigt, dann MUSS die FS die Ausbildungsbescheinigung aushändigen, die sie ja jetzt zurückhält. >++++ >mit der ausbildungsbescheinigung über die theoriestunden allein, kann man aber nix anfangen. darin muss auch der abschluss der theorieausbildung bescheinigt werden.... > >> >>Und letzlich sollte man auch mal darüber nachdenken, dass man es, gerade bei den B- Anwärtern , meist mit erwachsenen Mensche zu tun hat. >++++ >Ist das ernsthaft dein eindruck von 17jährigen schülern? > > Sie sollen in paar Wochen selbständig und verantwortungsbewußt beim Autofahren entscheiden, und in diesem Falle wird dem Mädel nicht mal zugetraut zu entscheiden, ob sie die theoret.Prüfung machen kann. >+++ >sollten sie eigentlich.... tja, und genau an dem punkt, hat der gesetzgeber nicht umsonst einen riegel vor geschoben, so das es nicht allein ihre entscheidung ist... >> > >>Was für plausible Gründe will die FL denn vorbringen, warum sie nicht gehen darf? "Weil ihre persönliche Quote dann in Gefahr ist?" ++++ >"persönliche" quote heisst immer, die quote der fahrschüler. und wenn jemand sagen kann, die quote liegt bei meiner methode bei 100%, somit höher als bei anderen, was für ein argument willst du noch? > >greetz >>
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