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Montag, 18. November 2024
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Text der Nachtricht:
>Schmerzensgeld-Höhe I - Art der Verletzung > >Für die 'gängigste' Verletzung nach Verkehrsunfall, nämlich eine Zerrung oder Prellung der Wirbelsäule (oft vereinfachend als Schleudertrauma oder HWS-Schleudertrauma bezeichnet) mit Krankschreibung von ein oder zwei Tagen bis zu einigen Wochen, liegt der übliche Schmerzensgeld-Rahmen, folgenlose Ausheilung unterstellt, zwischen 200 und 1.500 Euro, abhängig insbesondere von der Dauer der nachfolgenden Arbeitsunfähigkeit, aber auch von der Intensität der medizinischen Behandlung, davon, ob die Verletzung so schwer war, daß Sie zunächst stationär im Krankenhaus verbleiben mußten - und natürlich davon, welche Überzeugungskraft Ihr Rechtsanwalt entfaltet. Es gibt allerdings auch wesentlich gravierendere Fälle von Schleudertrauma, mit deutlich höherem Schmerzensgeld für anhaltende Unfallfolgen. >Den LINK dazu findest du hier: >http://www.ra-cunningham.de/rechtsanwalt-verkehrsunfall-nuernberg/schmerzensgeld.htm > >Lasse dich von deinem Doc nicht zu einer "Harmlosigkeit" überreden. Wenn du Beschwerden hast, dann lasse nicht locker. Auch Prellungen kommen erst am Folgetag. >Achte auch auf Irritationen der Sensibilität der Fingerspitzen oder einen Tinitus (Ohrgeräusche) die vorher nicht da waren. >Wenn du Zweifel an der Kompetenz deines Doc hast, dann warte nicht lange mit dem Wechsel. >Solche Beschwerden sollten sehr schnell behoben werden, sonst können sie sich über Jahre erstrecken. >Und ob ein bisschen Schal da ausreicht....?! > > >
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