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Datum:
Montag, 18. November 2024
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Text der Nachtricht:
>Servus, > >Folgendes Szenario: > >Im Dezember 2006 habe ich mich bei der Fahrschule angemeldet und durch Schulischen und Privaten Stress alles ein wenig schleifen lassen. >Das Ergebniss sind 10 Theoretische Stunden und 6 Praktische. Der SVA-Antrag wurde im Februar 2007 unterschrieben bzw ab dann gültig. > >Was genau habe ich zu "befürchten" ? Ich müsste ja bis 1.2.08 (dann ist der SVA Antrag 1 Jahr alt) meine THeorieprüfung schaffen inklusive Vortest. > >Gelten die genommenen Theorie- und Praxisstunden 2 Jahre? Verfallen diese nach 1 Jahr bzw neustellen des Antrages? > >Ich werde wohl einen neuen SVA Antrag neu stellen müssen. Habe ich also dann nach neustellen des Antrages noch 1 Jahr Zeit, Theorieprüfung und Praktische Prüfung erfolgreich zu absolvieren? > >Denn wenn ich jetzt auf die schnelle (Mittwoch letzer TÜV Termin) die 2 restlichen Theoriestunden nehme, den Vortest mache und Prüfung.... so schnell kann ich garnicht alles lernen, ohne durchzufallen. > >Viele Grüsse
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