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Datum:
Donnerstag, 14. November 2024
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Text der Nachtricht:
> >>Wenn ich meinen Motorradführerschein geschaft habe, bekomme ich da auch eine Probezeit wie beim Auto die sich durch schlechtes fahrverhalten auf 4Jahre erweitern lässt. >** Hast du die Probezeit der Klasse B hinter dich gebracht, dann hast du "ausgeprobezeitest". Kommt nix neues mehr ;o)) > >>Wenn ja ist das egal womit ich das schlechte fahrverhalten begangen habe (Auto(Probezeit ist rum) oder motorrad) ? >** wenn du zu viele Punkte gesammelt hast (egal mit was) darfst du gar nichts mehr fahren ;o(( >> >>Oder besteht die Probezeit nur aus der beschränkung der Max Leistung? >**wenn du noch unter 25 bist, dann musst du die Prüfung auf ner leistungsbeschränkten Maschine ablegen und darfst 2 Jahre nicht mehr als 34 PS fahren. Sind die 2 Jahre um darfst du aufmachen. >Wirst du binnen dieser 2 Jahre 25 Jahre alt kannst du dich nachprüfen lassen um die Einschränkung aufzuheben. >Doch das ist 1. teuer und 2. unnötig. Mein Sohn zeigte mir jetzt schon 3x, dass man sich mit 34 PS klasse von der Straße tragen lassen kann ;o((
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