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Datum:
Montag, 18. November 2024
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Text der Nachtricht:
> Das lief auch gut am Anfang, bis es darum ging mit mir die Pflichtstunden zu machen. Das durfte ich erst nachdem ich 30 Stunden genommen hatte. >++++ >soweit ist ja alles ganz normal.... > > Das hat meinem Fahrlehrer dann auch soviel Spaß gemacht, das er davon auch gleich viel zuviele gemacht hat. >++++ >es gibt keine vorgeschriebene Maximalzahl, die vorgegebenen Stunden sind immer nur das MINIMUM, was gemacht werden muss.... > >Zum Zeitpunkt der ersten Prüfung hatte ich schon 90 Stunden zusammen. >+++ >da fängt es an, komisch zu werden... die sonderfahrten dürfen erst am Ende der Ausbildung gemacht werden. Ihr habt sie ja scheinbar im ersten drittel erledigt... > > Selbstverständlich bin ich dann auch durchgefallen, und nach weiteren 8 Stunden auch durch die zweite. >+++ >wieso selbstverständlich? > > Nachdem ich in der neuen Fahrschule noch 15 Stunden genommen hatte, und die auch nur weil ich das Prüfungsgebiet innerhalb der anderen 100 Stunden nicht kennengelernt hatte und mich auch an ein neues Auto gewöhnen musste, habe ich die dritte Prüfung Ende Dezember endlich bestanden. >++++ >Du musst ein Gebiet erstmal "auswenidig" lernen, damit du dort autofahren kannst? Es sollte so ausgebildet werden, das du überall eine prüfung bestehst ohne da gewesen zu sein... > > Mein neuer Fahrlehrer war von der ersten Stunde an der Meinung das ich Auto fahren kann!!! >+++ >und dann fahrt ihr 15 Stunden um sich an ein anderes Auto zu gewöhnen? > > Trotzdem bin ich immer noch wütend und muss mich einfach bei irgendwem beschweren. Aber wer ist für sowas zuständig??? Mein Fahrlehrer sagte mir der LBV, dort habe ich aber angerufen und der sagte mir, für sowas wäre der Fahrlehrerverband zuständig. Dieser ist aber auch der Meinung das das nicht ihre Sache ist. Hat jemand eine Idee??? >+++ >wo ganz genau liegt denn nun eigentlich dein problem? ich kann ja durch aus verstehen, das es einen nervt, so viel geld ausgeben zu müssen, aber über was willst du dich beschweren? ne schlechte ausbildung in der ersten fahrschule? kann ja nicht sein, da auch der zweite Fahrlehrer sofort bestätigt hat, das du auto fahren kannst... muss ja also von der ersten fahrschule kommen... und es ist nun mal so, das nicht jeder seinen schein nach 25 stunden und in der ersten prüfung bekommt... > >mit wem beim lbv und beim fahrlehrerverband hast denn gesprochen? > >greetz
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