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Sonntag, 24. November 2024
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Text der Nachtricht:
>Wann und wie oft darf man eine Prüfung wiederholen? >Eine nicht bestandene Prüfung darf man grundsätzlich erst nach 14 Tagen wiederholen. Inzwischen sollte (ist aber kein Muss) ausreichend »nachgeschult« werden. >Nach jeweils drei nicht bestandenen Fahrprüfungen ist eine Prüfungspause von drei Monaten vorgeschrieben. >Der so genannte »...entest« (medizinisch-psychologische Untersuchung, weil man drei mal durch die Prüfung gefallen war) geistert zwar noch hartnäckig als Gerücht herum, wurde aber in Wirklichkeit schon vor langer Zeit abgeschafft. > Mit anderen Worten: Die Anzahl der Fahrprüfungen ist für jeden Kandidaten im Prinzip unbegrenzt, aber nach der dritten, sechsten, neunten (usw.) Prüfung würde die vorgeschriebene Wartezeit drei Monate betragen. > > >Die Anzahl der Wiederholungen >Die Anzahl der Wiederholungen ist nicht begrenzt (abgesehen davon, dass der Führerscheinantrag nach einem Jahr vom Straßenverkehrsamt eingezogen wird und dann wieder neu gestellt werden muss, außerdem gilt die bestandene theoretische Prüfung auch nur ein Jahr lang).
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