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Montag, 18. November 2024
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Text der Nachtricht:
>Hallo! > >Ich war leider schon mal in der Situation und kann da sicher weiterhelfen. >Zunächst mal gilt: Unfallstelle absichern und nach Verletzten schauen, diese versorgen und wenn nötig, schleunigst den Notruf absetzen. Wenn das geklärt ist, kommen die Formalitäten. Grundsätzlich ist es besser, wenn die Polizei dazugerufen wird. Die nehmen alles auf, machen Fotos und so weiter. Das kann sehr wichtig werden, da es leider Leute gibt, die versuchen, sich aus der Affäre zu ziehen. Außerdem sollten alle Beteiligten Name von Fahrern und Fahrzeughaltern (falls die voneinander abweichen)sowie von den eventuellen Verletzten und auch von Zeugen, Adressen, Kennzeichen u.s.w. austauschen. Falls keine Polizei gerufen wurde, sollten, wenn möglich, Fotos von den Fahrzeugen und der Unfallstelle gemacht werden und der Unfallhergang dokumentiert werden. Lasst Euch nicht dazu überreden, vor Ort ein Schuldeingeständnis zu unterschreiben; das wird, wenn überhaupt, über die Polizei und dann über die Bußgeldstelle geregelt. Anschließend müssen die beschädigten Fahrzeuge in eine Werkstatt oder zu einem Gutachter gebracht werden, um einen Kostenvoranschlag für die Reparatur erstellen zu lassen. Außerdem muss der Unfallverursacher den Schaden und sämtliche Beteiligten seiner Versicherung melden. Alle Beteiligten erhalten dann in der Folge Post von der Versicherung mit einem Fragebogen zum Unfallhergang (deshalb die möglichst genaue Dokumentation) und Infos zum weiteren Vorgehen. Achtet hierbei darauf, dass die Versicherung möglichst gute Bilder von den beschädigten Fahrzeugen erhält. Wenn die Schuldfrage entweder im Einvernehmen oder durch die Polizei geklärt ist, wird der Schaden dann bearbeitet und beglichen. Regelt bei der Reparatur auch, wie die Zahlung erfolgen soll. Ich kenne es allerdings bisher nur so, dass die Werkstatt das direkt mit der Versicherung geklärt hat und ich nur noch (als Verursacher) den Selbstkostenanteil für mein Fahrzeug zahlen musste. Der Rest für meine Reparatur ging über die Vollkasko und für den Gegner komplett über die Haftpflicht. Und last, but not least noch etwas, das hoffentlich nie nötig ist: Falls es irgendwie Unstimmigkeiten mit dem oder einem der Unfallgegner geben sollte, muss unter Umständen ein Anwalt hinzugezogen werden. >So, das war jetzt jede Menge Text und ich hoffe, dass ich nichts wichtiges vergessen habe. Falls doch, wäre es klasse, wenn das noch ergänzt wird.
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