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Datum:
Dienstag, 19. November 2024
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Text der Nachtricht:
>Hallo, > >ich würde dir raten - wenn diese sexuellen Anspielungen und cholerischen Verhaltensweisen für dich einen so hohen Stellenwert haben, dass du dich gezwungen siehst es auf einen Rechtstreit ankommen zu lassen - dich nicht von dem Schreiben des Anwalts der FS einschüchtern zu lassen. Wenn es Beweise für dein Vorbringen gibt und es nicht nur bei den mittlerweile verbreiteten neckischen Frotzeleien zwischen FL/in und (meist) FSin geblieben ist, du die nötigen finanziellen Mittel für die Einschaltung eines Anwalts aufbringen kannst und nach einer Rechtsberatung mit einem Anwalt noch immer überzeugt bist, dass die Tatbestände einer nach STGB rechtswidrigen Handlung seitens des FL vorliegen - ist es dein gutes Recht Klage gegen die FS einzureichen. > >Gerne würde ich dir noch weiterhelfen: >Wenn du möchtest, kannst du mir den Wortlaut der "Drohung" mailen. Ich kann evtl. gleich mal im BGB/STGB nachschlagen und dir dann auch an dein Mail-Adresse schreiben. > >MfG Lucky
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