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Datum:
Dienstag, 19. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>aber bitte: was ist daran so schlimm, wenn man statt 50 60 km/h fährt? Und deswegen eine Prüfung zu versauen? >>> >>,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,, >> >>Das Problem sehe ich nicht in der Prüfung, sondern am Überleben des Fußgängers, der wegen des kürzeren Bremsweges bei erlaubter Geschwindigkeit noch eine Chance gehabt hätte. >>10 km/h in Frage zu stellen kommt fast dem gleich, in der Stadt grundsätzlich wieder 50 km/h schnell fahren zu dürfen. Dabei wurde doch aus Erfahrungen 30er-Zonen errichtet und sicher nicht aus Spaß an der Freud. >>Ich bin sicherlich kein Nadel-an-Strich-Fahrer. Und irgendwann werde ich bestimmt mal das große Heule kriegen wenn sie mich lasern......, >>aber trotz allem sehe ich in Geschwindigkeitbegrenzungen einen Sinn (meistens, oftmals, selten -> aber bestimmt...). >> >>Meine Frage an @Gardiner: >>Angenommen, ein kleinkarierter Bürokrat von entsprechender Stelle würde hier durch Lesen erkennen, dass er durch einen FL vereimert wurde. Einfach, weil zu viele Kleinigkeiten in die von ihm beurteilte Prüfung passten.... (oder weil ein Ex-Prüfling mit dem Betrug vor Zeugen prahlt) >>Wäre es ihm möglich im Nachhinein die FE wieder abzuerkennen und eine Nachprüfung zu erwirken? >@Peg > >Nein, so einfach ist es nicht mit dem Wiederaberkennen. Das Zuerkennen ist eine hoheitliche Tätigkeit, ein Verwaltungsakt. Wenn der Prüfer nach Durchsicht der Dokumente und der erfolgreichen Prüfung entschieden hat, daß der FS zuzuteilen ist, dann war's das auch. Natürlich kann man immer, das sollte klarsein, im Nachhinein Eignungszweifel anmelden, was dann bei MPU, direktem Entzug des FS etc. enden kann. Das wird z.B. der Fall sein, wenn sich herausstellt, daß vorgelegte Dokumente gefälscht waren oder ähnlich. Aber wenn der FL paar Tipps während der Fahrt gegeben hat, entweder sehe ich's gleich oder nie wieder... > >Gruß Gardiner
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