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Datum:
Samstag, 23. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>>in der StVO steht beim verkehrsberuhigten Bereich u. a. "Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern." >>>Du musst also die Autos durchlassen, auch wenn sie zu schnell sind. Laut Aussage eines Polizisten müssen dort bis zu 20 km/h toleriert werden. >> >> >>Dann machen folgende Punkte in der StVO aber net >>wirklich Sinn: >> >>1. >>Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt. >> >>2. >>Der Fahrzeugverkehr muß Schrittgeschwindigkeit einhalten. >> >>3. >>Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig, müssen sie warten. >> >>Quelle: StVO §42 Abs. 4a > > >Ändert nichts dran dass das was du machst sinnfreie Behinderung ist... Solche Leute wie du fahren später auch auf der Autobahn auf der linken Spur 130 um den anderen Verkehr auszubremsen wo 130 erlaubt ist, und das ist Nötigung... Also lass einfach die Autofahrer durch, du hast denen nicht vorzuschreiben wie sie zu fahren haben.
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