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Datum:
Sonntag, 24. November 2024
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Text der Nachtricht:
>Hi Qnkel, > >auch wenn du es nicht glauben magst: > >Auszug der FeV weiter unten. > >Dort steht nirgendwo etwas von 2 Jahren. >Dies steht auf den Bescheinigungen drauf, dass es empfehlenswert ist, den in 2 oder 3jährigen Rhytmus zu wiederholen. > >Aber rechtlich müßte die Behörde auch einen älteren Nachweis anerkennen. > >Viele machen es nicht und verlangen einen neueren. >Und die meisten Bewerber fluchen und machen lieber einen neuen, bevor sie sich auf einen Streit einlassen. > >Aber wie gesagt, zeig mir die Vorschrift, wo die 2-jährige Frist steht. > >Grüßle >Wolfe > >PS: dass es sehr sinnvoll ist, die Teile immer wieder zu machen ist was ganz anderes! Ich mach die Wiederholung auch regelmäßig. > >Solltest du bessere Infos haben (nicht ahnen, sondern sagen können, wo das steht!) gerne her damit! Lerne auch noch immer wieder dazu > >Grüßle >Wolfe > >================================================== >Auszug FeV: >§ 19 Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen, Ausbildung in Erster Hilfe > > (1) Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, B, BE, M, S, L oder T müssen an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen teilnehmen. Die Unterweisung soll dem Antragsteller durch theoretischen Unterricht und durch praktische Übungen die Grundzüge der Erstversorgung von Unfallverletzten im Straßenverkehr vermitteln, ihn insbesondere mit der Rettung und Lagerung von Unfallverletzten sowie mit anderen lebensrettenden Sofortmaßnahmen vertraut machen. > > (2) Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E müssen an einer Ausbildung in Erster Hilfe teilnehmen. Die Ausbildung soll dem Antragsteller durch theoretischen Unterricht und durch praktische Übungen gründliches Wissen und praktisches Können in der Ersten Hilfe vermitteln. > > (3) Der Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen oder einer Ausbildung in Erster Hilfe wird durch die Bescheinigung einer für solche Unterweisungen oder Ausbildungen amtlich anerkannten Stelle oder eines Trägers der öffentlichen Verwaltung, insbesondere der Bundeswehr, der Polizei oder der Bundespolizei, geführt.
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