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Donnerstag, 14. November 2024
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Text der Nachtricht:
>Hallo, > >hab hier ma' ne Frage an die Experten zum Thema Schulterblick auf der AUTOBAHN. > >Ein Freund von mir hat nun seit ein paar Wochen seinen Führerschein. Nun ist mir aufgefallen, dass er auf der Autobahn überhaupt keinen Schulterblick macht. Daraufhin hab ich ihn mal angesprochen und er meinte, dass das dies gar keine Pflicht (mehr) sei. Er hätte seinen Innen- und Außenspiegel, das würde reichen. Seine Fahrlehrerin hat ihm wohl damals auch eingetrichtert, da im Gesetzbuch nirgendwo etwas von nem Schulterblick stehen würde, somit sei es auch keine Pflicht einen zu machen. Folglich könne man auch in der Führerscheinprüfung nicht wegem fehlenden Schulterblick durchfallen. > >Hab ihn dann versucht zu erklären, wie wichtig dieser Schulterblick doch sei, um sich abzusichern. Die Autos die schräg links, hinter ihm sind sieht er ja überhaupt nicht, wegen dem toten Winkel. Daraufhin meinte er aber: "Falls einer in 100 Jahren mal im toten Winkel auftaucht, habe ich immer noch genug reaktionszeit wieder nach rechts zurück zu weichen." > >Er ist sogar der Meinung, dass der Schulterblick den Fahrer gewaltig vom Straßengeschehen ablenken kann, da man ja für Sekundenbruchteile nicht nach vorne schauen kann und somit könnte ein Schulterblick auf der Autobahn auch tödlich sein. > >Nun hab ich heute zufällig meinen alten Fahrleher getroffen, der auch ADAC-Sicherheitstrainer ist. Er meinte, im Gesetz stehe zwar nix explizites von nem Schulterblick, es sei die Pflicht des Fahrers, (also es steht im Gesetz) sich beim Spurwechsel/Abbiegen ausreichend abzusichern. (Hab den genauen Wortlaut leider nicht.) > >Er meinte auch, dass mit dem Absichern unter anderem auch der Schulterblick gemeint sei, somit könnte man bei der Prüfung wegen dem fehlenden Schulterblick/wegen nicht ausreichender Absicherung durchfallen. > >Da reiche es auch nicht aus, die ganze Zeit den Verkehr im Rückspiegel zu beobachten. Besonders Motorradräder, mit großen Beschleunigungen, die hinter einem ausscheren, tauchen gerne mal im toten Winkel auf. > >Hab ihn das dann heute noch einmal so erklärt, aber er sieht es nach wie vor nicht ein. Er meinte sogar, dass das irgendwann mal im Gesetz geändert wurde, und dass sich das bei den alten Fahrlehrern so eingesessen hätte, es nun aber geändert wurde. > >Vielleicht gib's hier den ein oder anderen Experten, der mir das ganze mit dem Schulterblick nochmal genau erklären kann. Wie das ganze auch versicherungstechnisch aussieht. Die Meinungen zum Schulterblick auf der Autobahn scheinen da wohl etwas auseinander zu gehen.. aber wer hat denn nun Recht?
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